Wunsch- und Wahlrecht

Wunsch- und Wahlrecht bedeutet unter anderem, dass Rehabilitand*innen sich die Klinik für ihre ambulante oder stationäre Rehabilitation selbst aussuchen können. Der Leistungsträger, der die Reha bezahlt, muss dieser Wahl nachkommen, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen. [CT1] 

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Wunsch- und Wahlrecht bedeutet unter anderem, dass Rehabilitand*innen sich die Klinik für ihre ambulante oder stationäre Rehabilitation selbst aussuchen können. Der Leistungsträger, der die Reha bezahlt, muss dieser Wahl nachkommen, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen. [CT1] 

Beispiel: Person X beantragt aufgrund eines orthopädischen Problems eine Reha und sucht hierfür eine Suchtkliniken aus. Der Kostenträger wird nicht zustimmen, weil die Klinik aus medizinischer Sicht nicht zur Diagnose passt.

Das bedeutet: Versicherte müssen sich nicht an den Vorschlag des Leistungsträgers oder die von ihm zur Verfügung gestellte Klinik-Liste halten.  Neben der Wahl der Klinik können auch Wünsche zum Zeitraum der Rehabilitation geäußert werden sowie dazu, ob sie stationär, ganztägig ambulant oder ambulant durchgeführt werden soll.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das Wunsch- und Wahlrecht?

Die gesetzliche Grundlage ist § 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Dort steht Folgendes:

Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Vätern mit Behinderungen bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen wird Rechnung getragen.

Warum gibt es das Wunsch- und Wahlrecht?

Die individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg einer Reha. Deshalb ist es sinnvoll, dass Rehabilitand*innen von ihren Rechten Gebrauch machen und ihre Wünsche äußern.

Was sollte bei der Wahl berücksichtigt werden?

Für die Wahl einer Rehaklinik sind in erster Linie medizinische Fragen wichtig, vor allem folgende:

  • Ist die Rehaklinik bzw. deren Behandlungsmöglichkeiten auf das jeweilige Krankheitsbild spezialisiert?

Beispiel: Person X leidet an einer sehr seltenen Erkrankung und möchte ihre Rehabilitation in einer der wenigen vorhanden Spezialkliniken für dieses Krankheitsbild machen.

  • Falls Nebendiagnosen bestehen: Deckt die Klinik auch diese ab?

Beispiel: Person X hat eine Suchterkrankung, es besteht jedoch auch die Nebendiagnose Depression. Sie äußert den Wunsch, in eine Klinik zu gehen, die auf diese Kombination spezialisiert ist.

  • Falls dies eine Rolle spielt: Ist der Standort der Klinik für den Behandlungserfolg vorteilhaft, z. B. durch ihre Lage am Meer oder in einem Luftkurort?

Beispiel: Person X hat Asthma und ihr Arzt ist der Meinung, einige Wochen am Meer würde ihr guttun.

Daneben können persönliche Gründe in die Wahl einbezogen werden: persönliche Lebenssituation, Geschlecht, Alter, religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse etc.

Beispiel 1: Person X ist alleinerziehend und möchte/muss ihr Kind mit zur Reha nehmen. Deshalb wählt sie eine Klinik aus, die auch Begleitkinder aufnimmt.

Beispiel 2: Person X sucht eine Klinik für eine Entwöhnungsbehandlung. Ihr gewohntes Umfeld ist stark mit der Abhängigkeit verbunden. Person X spielt deshalb mit dem Gedanken, nach der Reha nicht an ihren Wohnort zurückzukehren. Deshalb möchten sie bereits die Therapie in einiger Entfernung von ihrem derzeitigen Wohnort machen.

Wie übt man das Wunsch- und Wahlrecht aus?

Bereits im Antragsformular kann die bevorzugte Rehaklinik angeben werden, egal ob er online oder auf Papier eingereicht wird. Doch auch wenn das Antragsverfahren bereits läuft oder bereits ein Bescheid vorhanden ist, kann der Wunsch berücksichtigt werden.