Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

In Anbetracht dieser aktuellen Entwicklungen rund um die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken, stellen wir nachfolgend die Haltung des AGJ-Fachverbandes zu diesem Thema dar. Wir begrüßen die Teillegalisierung von Cannabis und die damit verbundenen Veränderungen im rechtlichen Rahmen. Wir unterstützen die Entkriminalisierung der zahlreichen Menschen, die Cannabis lediglich zum Eigenbedarf konsumieren. Suchtberatungsstellen können zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Substanzen beitragen, diesen fördern und die Gesundheit der Menschen in unserer Gemeinschaft schützen. Wir sind der Überzeugung, dass eine regulierte Abgabe von Cannabis unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen kann den Konsum sicherer zu gestalten. Weiterhin fordert der AGJ-Fachverband die glaubwürdige Einhaltung des Jugendschutzes, den Ausbau und die Verbesserung der Finanzierung von Suchtprävention, insbesondere der selektiven und indizierten Prävention. Seit dem 01.07.2024 erhalten so genannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit Cannabis anzubauen. Diese Anbauvereinigungen sollen sichere, kontrollierte und legale Zugangsmöglichkeiten zu Cannabis für Volljährige gewährleisten. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Suchtberatungsstellen in Baden-Württemberg die Präventionsbeauftragten der Cannabisanbauvereinigungen schulen (§23 CanG). Daher sind wir als Suchtberatungsstelle für die Cannabisanbauvereinigungen die ersten Ansprechpartner zum Thema Suchtprävention. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Bedürfnissen der Betroffenen stehen und dass wir als Gesellschaft verantwortungsvoll mit dem Thema Cannabis umgehen. Wir stehen Ihnen für Fragen, Informationen und Beratungen jederzeit zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit diesen gesetzlichen Änderungen entstehen viele Fragen. Viele Antworten können auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz