Arbeitstherapie ist für die Rehabilitation in stationären Einrichtungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe sowie im Justizvollzug und der Psychiatrie von zentraler Bedeutung und gesetzlich verankert (vgl. §42 SGB V).
Der berufsbegleitende Fachlehrgang Arbeitstherapie qualifiziert zur professionellen Durchführung arbeitstherapeutischer Maßnahmen. Im Zentrum steht die Arbeit mit Menschen und die Auseinandersetzung mit der eigenen professionellen Haltung. [CT1] Ziel des Fachlehrgangs ist der Kompetenzerwerb für die anspruchsvolle Arbeit mit Klienten*innen und Patient*innen sowie die Erfüllung der Anforderungen seitens der Kostenträger.
Wir sprechen Fachkräfte an, die im Feld Belastungserprobung bzw. Arbeitstherapie in den Bereichen berufliche Integration, Rehabilitation oder Resozialisierung tätig sind, jedoch nicht über einen einschlägigen Abschluss, z. B. staatlich anerkannte Arbeitserzieher*in, Ergotherapeut*in, verfügen. Der Lehrgang erstreckt sich über ca. eineinhalb Jahre. Neben den sechs Präsenz-Wochen in Freiburg finden Online-Unterricht und Theorie-Praxis-Seminare in ausgewählten Einrichtungen der Teilnehmenden statt.
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Dazu finden Sie hier die Kurzkonzeption