Anvertrautenschutz

Anvertrautenschutz – Der AGJ als sicherer Ort

Unser Ziel ist, im AGJ eine Kultur der Achtsamkeit und des grenzachtenden Umgangs zu entwickeln und zu pflegen. Die Gewährleistung des Rechts auf seelische und körperliche Unversehrtheit gilt für alle Menschen, die bei uns Rat und Hilfe suchen, aber auch für alle Mitarbeitenden.

Maßnahmen zum Anvertrautenschutz:

  • Schulung: Wir wollen Grenzverletzungen verhindern und die Mitarbeiterschaft auf allen Hierarchieebenen dafür sensibilisieren. Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im AGJ-Fachverband erhalten eine Schulung zum Thema Anvertrautenschutz.
  • Institutionelles Schutzkonzept: Zur Umsetzung des Präventionsgesetzes der Erzdiözese Freiburg hat eine hierarchieübergreifende Arbeitsgruppe ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet. Der Verband benennt jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren eine*n Beauftragte*n für Anvertrautenschutz. Hauptaufgabe dieser Person ist die Unterstützung der Führungsebene bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes. > Zum Schutzkonzept.
  • Strukturen: Wir nehmen Einfluss auf Faktoren und Strukturen, die grenzverletzendes Verhalten begünstigen und bieten zeitnahe und kompetente Interventionen im Falle von Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexuellem) Missbrauch.
  • Auswahl der Mitarbeitenden: Zur formalen Prüfung der Eignung der Mitarbeitenden setzen wir folgende Formulare ein: Eine Selbstauskunftserklärung bei Neueinstellung, das erweiterte Führungszeugnis (im Abstand von fünf Jahren) bei allen Beschäftigten, die Kontakt zu Anvertrauten haben sowie eine Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit Verhaltenskodex.