Wohnungsnotfallhilfe

Die Wohnungsnotfallhilfe des AGJ-Fachverbandes versucht mit vielfältigen Angeboten Menschen zu begegnen, die von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. bereits wohnungslos sind. In sieben Landkreisen gibt es unterschiedliche Wohn-, Beratungs- und Unterstützungsangebote mit Beteiligung von Kommunen und Landkreisen. Mit Hilfe von Projekten erarbeiten wir immer wieder neue Ansätze, die Menschen in diesen besonderen Lebenslagen rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre existenzielle Notlage verlassen zu können. Wir werden dabei von Landkreisen, Kommunen und Spender*innen unterstützt. Sie helfen uns, trotz angespanntem Wohnungsmarkt wirksame Ansätze zu finden. Wohnungslosigkeit kann auf ganz unterschiedliche Weise entstehen. Ebenso wie die Ursachen, ist auch der Weg aus der Wohnungslosigkeit heraus individuell.

Da sich die Bedingungen in den Kommunen und Landkreisen unterscheiden, sind nicht in jeder Region alle Angebote zu finden. Die folgende Darstellung der umfangreichsten Tätigkeitsfelder differenziert in zwei Kategorien: Wohnhilfen und ambulante Hilfen.

Wohnangebote

Das Aufnahmehaus ist ein ambulantes qualifiziertes Wohnangebot und dient der Sofortunterbringung mit kurzfristigem Aufenthalt bis zu drei Monaten. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung weiterführender Perspektiven. Grundlage ist ein mit dem Leistungsträger erörterter Hilfe-/Gesamtplan.

Stationäres Wohnen
Das Stationäre Wohnen ist eine Maßnahme zur bedarfsgerechten und engmaschigen Betreuung für den Zeitraum von 12–18 Monaten. Grundlage ist ein in enger Kooperation mit dem Leistungsträger erstellter Gesamtplan im Rahmen des 8. Kapitels SGB XII.

Im Betreuten Wohnen werden die im Hilfe-/ Gesamtplan gemeinsam und in enger Kooperation mit dem Kostenträger erarbeiteten Hilfeziele schrittweise umgesetzt. Grundlage ist das 8. Kapitel SGB XII.

Dieses Projekt im Landkreis Lörrach ist an den Ansatz Housing-First angelehnt: vorübergehend anzumietende Einzelappartements in einem neu erschlossenen Quartier mit Beratungsangebot. Ziel ist, die persönlichen Bedingungen zu schaffen, um dauerhaften eigenen Wohnraum anzumieten.

Ambulante Angebote

Die Fachberatungsstelle ist die erste Anlaufstelle für wohnungslose Frauen, Männer und Paare im jeweiligen Landkreis auf der Grundlage der §§ 67–69 SGB XII. Ihre Aufgaben sind: Information, Erschließung materieller Hilfen und Vermittlung weiterführender Angebote, die der Sicherstellung einer Grundversorgung dienen.

Fachdienst/Fachstelle
Dieses Angebot besteht in aufsuchender Arbeit in den kommunalen Notunterkünften bzw. für diese. Grundlage sind §§ 67–69 SGB XII mit den Aufgaben Information, Erschließung materieller Hilfen und Vermittlung weiterführender Angebote, die der Sicherstellung einer Grundversorgung dienen.

Die Fachstelle für Prävention arbeitet ebenfalls aufsuchend. Sie ist ein Angebot für von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen, Männer und Paare im jeweiligen Landkreis. Die wesentlichen Aufgaben sind: Information, Erschließung materieller Hilfen und Verhinderung des Wohnungsverlustes.
In der Medizinischen Ambulanz werden wohnungslose Menschen mit Gesundheitsproblemen, die nicht zu einem Arzt gehen können, medizinisch betreut. Grundsätzlich werden hierfür Fachpflegekräfte eingesetzt, an einigen Standorten sind auch Ärzte bzw. Ärztinnen präsent.
Die Tagesstätten bieten Raum, um sich tagsüber in einer geschützten Umgebung aufzuhalten. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen. Besucher*innen werden kalte und warme Getränke, mancherorts kalte und warme Speisen angeboten. Die Möglichkeit zum Duschen und zur Wäschepflege besteht.
Auch die Wärmestuben bieten tagsüber Raum/Räume zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung ohne die Verpflichtung zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen. Sie sind allerdings nur stundenweise geöffnet.
Die Notschlafstelle befindet sich innerhalb eines Wohnangebotes und kann aufgrund einer ordnungsrechtlichen Unterbringung für ca. 1–3 Tage genutzt werden, bis von der Einrichtung geklärt ist, wo der Mensch weiter verbleiben kann.

Der Kälteschutz ist eine Notschlafstelle außerhalb eines Wohnangebotes und wird von November bis März angeboten. Er kann nach kurzer Voranmeldung aufgesucht werden. Ein Aufenthalt tagsüber ist nicht vorgesehen.

Arbeitshilfen sind Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen in und außerhalb der Wohnangebote. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Aufgabenbereiche. Ziel ist die schrittweise Heranführung an einen geregelten Tag und eine sinnstiftende Tätigkeit, um Selbstvertrauen zu fördern.